Es ist unser Job, Ihnen zu helfen.
Über G&B
Die G&B ist ein erfolgreich arbeitender Personaldienstleister mit Sitz in Duisburg. Der regionale Markt im Ruhrgebiet und am Niederrhein und dessen Strukturen und Rahmenbedingungen sind uns bestens bekannt.
Das Team von G&B besteht aus Mitarbeitern mit lang- jähriger und umfangreicher Erfahrung auf dem Sektor Personaldienstleistungen. Dies versetzt uns in die Lage, für unsere Mitarbeiter und Kunden sowie Interessenten optimale Lösungen zu bieten und wir leisten somit einen maßgeblichen Anteil an der regionalen Wirtschaft.
Unser Service und unser Engagement wird von Kunden und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt. Professionelles und unkompliziertes Arbeiten zeichnet uns aus. Gerne überzeugen wir Sie persönlich davon.
Unser Team
Hinter den drei Gründern Günther Gegus, Peter Braun und Björn Meiß, die nach langer Erfahrung in der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung die G&B Personaldienstleistungs Gesellschaft mbH im Jahr 2007 gegründet haben, steht ein junges Team das mit kreativen Ideen und großer Tatkraft für einen größtmöglichen Service für unsere Kunden sorgt.
Die G&B Personaldienstleistungs Gesellschaft mbH steht für freundliche und gut ausgebildete Mitarbeiter, die rund um die Uhr dafür Sorge tragen, dass G&B "Ihr Partner für Flexibilität" ist und bleibt.
Historie
Gründung
03/2007 Günther Gegus, Peter Braun und Björn Meiß gründen die G&B Personaldienstleistungs Gesellschaft mbH
Mitglied im IGZ
03/2007 Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ e.V.)
IGZ / DGB Tarifvertrag
03/2007 Anwendung des IGZ /DGB Tarifvertrages
Ausbildungsbetrieb
08/2008 G&B bildet seinen ersten Auszubildenen zum Personaldienstleistungskaufmann aus
SCP-Zertifikat
12/2009 G&B ist nun SCP Zertifiziert durch die Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH
unbefristete Erlaubnis
02/2010 G&B erhält die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitsnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit Regional Nordrhein-Westfalen
Branchentarifzuschlag
04/2017 wurde der Branchentarifzuschlag in Zusammenarbeit mit unserem IGZ Tarifpartner eingeführt
Equal Pay
04/2017 Equal Pay bedeutet frei übersetzt „Gleiche Bezahlung“ und ist eine gesetzliche Regelung im Rahmen des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Equal Pay richtet sich primär an Personaldienstleister und tritt dafür ein, dass Leiharbeitnehmer nach neunmonatiger ununterbrochener Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung mindestens das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie Stammmitarbeiter des Entleihers. Es wird zwischen gesetzlichem und tariflichem Equal Pay unterschieden. Equal Pay ist in § 8 des AÜG geregelt.
Landwehr Software L1 und WINLOG
01/2019 Umstellung auf die Zeitarbeits-, und Lohnabrechnungssoftware der Firma Landwehr
Unser Antrieb - unsere Motivation
Selbstverständlich könnten wir an dieser Stelle die üblichen Phrasen aufzählen, wie man sie von anderen Personaldienstleistern schon tausendfach gehört hat:
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Bei uns ist der Kunde ein König...
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Unser Service ist einfach perfekt...
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Unsere Preise sind nicht zu unterbieten...
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Mit Sicherheit sind wir nach perfektem Service bestrebt und behandeln unsere Kunden königlich. Doch das ist nicht etwa eine Besonderheit, die es hervorzuheben gilt. Perfekter Service ist eine Selbstverständlichkeit, die man von einem Personaldienstleister unserer Kategorie einfach erwarten kann.
Unser Bestreben ist es, unseren Kunden ein Professionelles und unkompliziertes Arbeiten zu bieten, in der sich unsere Kunden auf einen seriösen und zuverlässigen Partner in allen Angelegenheiten um Arbeit verlassen kann.